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Gesundheitskurse

Zentrale_PruefstelleDie Bezuschussung der Gesundheitskurse ist vom Gesetzgeber durch Qualitätsanforderungen festgelegt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kursanbieter, insbesondere deren Qualifikation, Leistungsnachweise und Trainermanuale zu überprüfen. Erfüllt ein Kursangebot alle Qualitätskriterien, kann es bezuschusst und entsprechend zertifiziert werden.

Das VEDA Institut für Yoga & Meditation erfüllt diese Anforderungen und ist durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (ZPP) zertifiziert.

Während der folgenden Zeiträume bieten wir Ihnen Gesundheitskurse die im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Abs. 1und 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.

Die Kursgebühr je Kurs beträgt 135 €

Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), da Kurse nach § 20 SGB V zertifiziert sind. Erstattung der Kursgebühren durch die GKV meist bis 80 % der Kursgebühr maximal 75 €.

Nach Ihrer regelmäßigen Teilnahme am Gesundheitskurs (mind. 80 % teilgenommen) können Sie hier Ihre Teilnahmebeschenigung anfordern.

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Im Kurskalender findest Du die regelmäßigen Yoga Klassen an den verschiedenen Standorten und dem Online-Angebot. Im Bereich Veranstaltungen findest Du die Gesundheitskurse und Weiteres,

Wähle Dein Produkt (Klassen oder Veranstaltungen) aus. Das Datum, an dem du teilnehmen möchtest. Richte Deinen Account ein, buche dein Produkt und wähle die Zahlungsoption. 

Online-Yogaklassen

Ayurveda und Yoga | Vertiefungsseminar

El Malu Mittelstraße 3Köln,

Zusammenfassung: Das Seminar "Ayurveda und Yoga – Ganzheit im Alltag leben" konzentriert sich auf die jahrtausendealten indischen Lehren und Heilsysteme von Ayurveda und Yoga, die darauf abzielen, Körper, Geist und […]

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Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention

Einige unserer Yogalehrenden sind zertifiziert und durch die Zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt und bei den Krankenkassen geführt.

Eine benötigte SGB V-Bescheinigung (Teilnahmebescheinigung) zur Vorlage bei der Krankenkasse kann derzeit demnach ausgestellt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Anmeldung bei uns zu einem Kurs und Teilnahme über 8 Einheiten mit regelmäßiger Teilnahme bei einem festen Lehrer/einer festen Lehrerin (nicht zu verwechseln mit der variablen 10er-Karte)
  2. Zahlung der Kursgebühr zu Beginn, bzw. bei Anmeldung
  3. Erhalt einer Teilnahmebescheinigung auf Anfrage bei uns (nach SGB V bei regelmäßiger Teilnahme) nach absolviertem Kurs-Modul
  4. Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse zur vollen oder anteiligen Rückerstattung der Kursgebühr

Gesetzliche Krankenkassen fördern Präventionskurse in unterschiedlichem Maß. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie viele Yogakurse im Jahr bezuschusst werden, und in welcher Höhe die Bezuschussung angesetzt wird.

Unsere Anerkennungen haben Gültigkeit seit/ab

  • seit August 2016 bei Michael Pfahl geb. Buchmann

Die Teilnahmebescheinigungen der SGB V dürfen wir Ihnen nur ausstellen, wenn Sie an mindestens 80 % der Kurstermine teilgenommen haben.

 

Online Anforderungsformular zur Bestätigung der Teilnahme an einem Gesundheitskurs nach § 20 SGB V

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