Yogalehrausbildung
„Der Kern des Yoga bin ich selbst“ | Wenn das machen aufhört
Die Yogalehrausbildung des VEDA-Instituts für Yoga & Meditation ist eine einzigartige Möglichkeit, sich auf allen Ebenen zu entwickeln und zu wachsen. Sie lernen nicht nur die theoretischen und praktischen Grundlagen des Yoga, sondern auch die Kunst der Vermittlung und Anleitung von Yogaübungen und Meditationen. Dabei werden Sie von einem erfahrenen und qualifizierten Team begleitet, das Ihnen individuelle Unterstützung und Feedback bietet. Sie erwerben die Fähigkeiten, Yoga in verschiedenen Kontexten und Zielgruppen anzubieten, sei es in Yogastudios, Gesundheitszentren, Schulen oder Unternehmen. Sie profitieren von der Anerkennung Ihrer Ausbildung durch den Berufsverband Yoga und der Zentralen Prüfstelle Prävention, die Ihnen die Möglichkeit eröffnet, Ihre Kurse als Präventionsmaßnahme von den Krankenkassen bezuschussen zu lassen.
Die Yogalehrausbildung ist eine wertvolle Gelegenheit, sich selbst und anderen ein Geschenk zu machen. Sie ermöglicht es, tiefer in die Weisheit und Schönheit des Yoga einzutauchen und diese mit anderen zu teilen. Die Ausbildung ist für alle geeignet, die Yoga lieben und sich weiterentwickeln möchten.
Fester Bestandteil unserer Yogalehrausbildung ist das Erlernen und die regelmäßige Praxis der Technik der Transzendentalen Meditation nach Maharishi Mahesh Yogi.
Die Yogalehrausbildung ist aber vor allem eine Reise zu sich selbst. Sie werden angeregt, sich mit Ihren eigenen Stärken und Schwächen, Wünschen und Ängsten, Werten und Zielen auseinanderzusetzen. Sie werden ermutigt, Ihre eigene Yogapraxis zu vertiefen und zu verfeinern, umso mehr Bewusstsein und Harmonie in Ihrem Leben zu schaffen. Sie werden inspiriert, Ihre eigene Spiritualität zu entdecken und zu entfalten, um so die Verbindung zu Ihrem wahren Selbst und zum universellen Bewusstsein zu spüren. Sie werden erkennen, dass der Kern des Yoga bin sie selbst sind.
Des Weiteren das Grundlagenseminar 1 der Seminarreihe des Traumasensiblen Yoga (TSY) in welchem ein grundlegendes Verständnis der körperlichen Vorgänge, die einerseits durch ein Trauma und andererseits durch das Üben von Yoga ausgelöst werden können, vermittelt. Dieses Modul bildet die Basis für die weitere Vertiefung und eine spätere mögliche Spezifizierung zur/zum Trauma-Yogatherapeut*In.
Details zur Ausbildung
- Inhalte
- Kosten
- Ausbildungsordnung
- Voraussetzungen
- Praktikum
- DozentInnen
- Gütesiegel
- Förderung
- Anerkennung durch BDY
- Orientierungsseminare
- Termine 8. Ausbildungsgang
- Termine 7. Ausbildungsgang
Die 692 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) gliedern sich in theoretisch-fachliche und praktische Anteile wie folgt auf:
- Hatha-Yoga: 272 UE
- Meditation: 50 UE
- Medizinische Grundlagen: 130 UE
- Psychologie: 20 UE
- Philosophie: 80 UE
- Pädagogik: 60 UE
- Berufskunde: 12 UE
- Unterrichtspraktikum: 50 UE
- Wahlthemen 18 UE
Die Ausbildungskosten betragen 5.449, – € und sind wie folgt zahlbar:
a) 5.449, – €, als Gesamtbetrag (Anzahlung 500,- € sofort bei Anmeldung, Restzahlung bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn)
b) 5.449, – € zahlbar wie folgt: 500,- € Anzahlung zzgl. monatlichen Raten zu je 235,- € per Lastschrifteinzug (= 21 Raten zu 235,- €, und 1 Schlussrate über 14,- €)
Zu den Ausbildungskosten kommen Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Köln-Rodenkirchen hinzu.
Diese beinhalten:
- Ausbildungsumfang 692 Unterrichtseinheiten
- Mix aus Präsenz und Online, Homestudy, Vorstellstunden
- Erlernen der Technik der Transzendentalen Meditation
- Grundlagenseminar 1 Traumasensibles Yoga (TSY)
- Umfangreiches Lehrmaterial
- Ringordner für das Lehrmaterial
- Fachbuch – Der Kern des Yoga bin ich selbst
VEDA Institut – Ausbildungsordnung „Yogalehrern VIYM“ bzw. „Yogalehrer VIYM“
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung (Soll-Voraussetzung)
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens zwei Jahre eigene Yoga-Praxis
- Abgeschlossen Berufsausbildung/Studium
- Tiefergehendes Interesse für die Inhalte des Yoga
2. VEDA – Rahmenrichtlinien
Die VEDA Richtlinien für die Yoga-Lehrausbildung beinhalten die Mindestanforderungen hinsichtlich des Fächer-, Themen- und Stundenansatzes angelehnt an die Rahmenrichtlinien des BDY. Wir unterstützen dadurch das Selbstverständnis des BDY zur Schaffung einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards unabhängig vom Ausbildungsinstitut.
3. Prüfungsordnung zur Erlangung des/der Berufsbezeichnung „Yogalehrerin VIYM“ bzw. „Yogalehrer VIYM“
3.1 Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die zuständige Schulleitung durch Vorgabe der Klassenleitung. Die folgenden Nachweise müssen erbracht werden.
- Nachweis über die abgeschlossene Yoga-Lehrausbildung in mindestens 2 Jahren
- Nachweis über die durchgeführten Vorstellstunden
3.2. VEDA Prüfung
Die VEDA Prüfung besteht aus
- Prüfungsstunden mit moderierter Abschlussbesprechung
- Schriftlichen Ausarbeitung über das eigene Verständnis von Yoga und die Vermittlung in den Yogastunden
3.2.1 Prüfungsstunden
Die schriftliche Ausarbeitung der Prüfungsstunde muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Prüfung der Klassenleitung zugegangen sein. Die Ausarbeitung muss eine detaillierte Erläuterung von Ziel und Inhalten des Stundenablaufs beinhalten.
Die Prüfungsstunde gilt als bestanden, wenn die Fähigkeit nachgewiesen wurde
- Theoretisches Wissen sachkompetent, TeilnehmerInnen-bezogen und situativ in der Unterrichtspraxis umzusetzen und als Lehrpersönlichkeit zu überzeugen
- In einem klaren Stundenablauf Ziele und Inhalte des Yoga angemessen zu vermitteln und für die TeilnehmerInnen erfahrbar zu machen
- einen angemessenen Kontakt zu den TeilnehmerInnen der Stunde aufzubauen, der der besonderen Rolle einer Yogalehrerin/eines Yogalehrers gerecht wird.
3.2.2 Schriftliche Ausarbeitung
Es ist eine schriftliche Ausarbeitung in Form einer Hausaufgabe vorzulegen, deren Themenbereiche von der Ausbildungsschule gestellt werden.
Die schriftliche Ausarbeitung gilt als bestanden, wenn die zu bearbeitenden Themenbereiche selbständig und ausreichend mit der nötigen Sachkompetenz sowie in guter sprachlicher Form dargestellt wurden.
3.3 Qualifikationserteilung und Wiederholung
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen wurden.
Wurde ein Prüfungsteil nicht bestanden, so bestehen die folgenden Wiederholungsoptionen für die Prüfungsteilnehmerin bzw. den Prüfungsteilnehmer.
- Nachreichen der verbesserten schriftlichen Prüfungsarbeit
- Wiederholung der schriftlichen Prüfungsarbeit
- Wiederholung der Prüfungsstunde inkl. Der moderierten Abschlussbesprechung
- Erneute Anmeldung zur Gesamtprüfung
Die oben genannten drei letzteren Optionen sind frühestens ein halbes Jahr nach der nicht bestanden Prüfung möglich. Die Prüfung muss spätestens nach drei Jahren abgeschlossen sein. Wird eine Prüfung wiederholt fallen entsprechende Prüfungsgebühren an.
3.4 Pflichten der Ausbildungsschule
Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzulegen.
Das Zeugnis enthält den Vermerk „Die Prüfung wurde nach den gültigen Ausbildungsrichtlinien des VEDA Instituts abgelegt.
Die Ausbildungsschule ist verpflichtet sämtliche Prüfungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren.
Das Zeugnis berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Yogalehrerin VIYM“ bzw. „Yogalehrer VIYM“ unter der Maßgabe, auch in Zukunft den Traditionen der vedischen Weisheits- und Lebenslehren des Yoga – in einer für den abendländischen Menschen angemessenen Weise – verbunden zu bleiben und in diesem Sinne den Menschen allgemein und künftigen Yoga-SchülerInnen im Besonderen zu dienen.
Die Organisation der Prüfung vor Ort obliegt der Ausbildungsschule. Mögliche Prüfungskosten sind durch die Ausbildungsschule vor Beginn der Ausbildung kenntlich zu machen und von den Prüfungsteilnehmern zu tragen.
3.5 Der Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird von der Ausbildungsschule einberufen. Er setzt sich zusammen aus der Schulleitung und einem Dozenten aus dem Ausbildungsteam der Ausbildungsschule. Den Vorsitz übernimmt die Schulleitung.
3.5.1 Beschlussfindung des Prüfungsausschusses
Bei Einigkeit über das Prüfungsergebnis wird die Prüfung als bestanden oder nicht bestanden gewertet. Bei Uneinigkeit über das Prüfungsergebnis berät und beschließt der Prüfungsausschuss geeignete Maßnahmen, wie durch die Erfüllung von Auflagen oder Wiederholung von Teilen der Prüfung ein Abschluss zu erlangen ist. Das Ergebnis dieser Beratung ist schriftlich festzuhalten und für den Prüfling verbindlich.
Gilt die Prüfung als nicht bestanden, gelten die Regelungen gemäß Punkt 3.3
3.6 GutachterInnen-Gremium
Die GutachterInnen verfügen über die Qualifikation „YogalehrerIn VIYM“ oder über die Dozentenqualifikation für die DozentInnenfähigkeit innerhalb der Yoga-Lehrausbildung des VEDA Instituts. Das Gremium setzte aus mindestens 5 GutachterInnen zusammen.
3.7. Gliederung der Arbeit
Das Deckblatt informiert über:
- Ausbildungsschule
- Name und Anschrift des/der PrüfungsteilnehmerIn
- Abgabedatum
Die sich daran anschließende Arbeit enthält folgende Elemente
- Tabellarischer Lebenslauf
- Inhaltsverzeichnis mit Seitenangabe
- Bearbeitung der Fragen/Themen
- Abbildungsverzeichnis
- Quellenverzeichnis
- Anhang
- Eidesstattliche Erklärung
3.7.1 Eidesstattliche Erklärung zur Autorinnenschaft
Folgende Erklärung muss auf die letzte Seite der Arbeit abgedruckt und handschriftlich unterschrieben sein:
„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die anderen Quellen im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, sind durch Angaben der Herkunft kenntlich gemacht. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen sowie Quellen aus dem Internet.“
Voraussetzung für die Teilnahme an der Yogalehrausbildung
- vollendetes 25. Lebensjahr und
- geistige und körperliche Gesundheit und
- mindestens ein Jahr eigene Yogapraxis
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossenes Studium
- tiefergehendes Interesse für die Inhalte des Yoga
Das Unterrichtspraktikum ist für die Qualität der Ausbildung von Bedeutung. Es umfasst selbst gehaltene Vorstellstunden in Kleingruppen und die Teilnahme an Vorstellstunden der anderen Auszubildenden. Die Vorstellstunden werden von einer Moderatorin bzw. einem Moderator und der Kleingruppe bzw. der gesamten Ausbildungsklasse im Anschluss besprochen.
Die letzte Vorstellstunde ist Teil der praktischen Prüfung.
Die Dozenten verfügen über fundierte Kenntnisse in ihren Fachgebieten und langjährige Praxiserfahrung. Die Auszubildenden werden über die gesamte Ausbildungsdauer von einer AusbildungsleiterIn bzw. einem Ausbildungsleiter auf ihrem persönlichen Yoga- und Entwicklungsweg begleitet und unterstützt. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung liegt bei der Schulleitung.
Joachim Pfahl, Michael Pfahl, Doris Hinze, Kamala Kegler, Dr. Ute Waffenschmidt, Atalay Baysal, Angela Vog, Beate Watkins, Manuela Niemeyer, Berit Kramer, Berti Schlüter u.a.
Unsere Ausbildung findet in Kooperation mit der CULTURA Akademie / Akademie der Kulturen NRW statt und ist im Gütesiegel Weiterbildung zertifiziert. Über diese Kooperation ist unsere Ausbildung
- Anerkannt nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG)
- Anerkannt nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Unsere Aus- und Fortbildung sind in Kooperation mit der CULTURA AKADEMIE sowie der Akademie der Kulturen NRW / Freie Akademie für ganzheitliche Entwicklung. (zertifiziert im Gütesiegelverbund NRW)
Fort- und Weiterbildungskosten
Werbungskosten heißt es dagegen, wenn Sie Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in Ihrem ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anpassen wollen. Das gilt auch bei Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten. Diese Fort- und Weiterbildungskosten sind grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abziehbar. Und diese Handhabung gilt auch für die Aufwendungen für ein weiteres Studium, wenn dieses in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht. Und das ist hier unser Thema.
Werbungskostenabzug
Liegen die Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug vor, so können die folgenden Aufwendungen abgezogen werden:
- Lehrgangs- und Seminargebühren,
- Prüfungsgebühren und Studiengebühren,
- Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien,
- Kosten für das häusliche Arbeitszimmer; ab 2007: wenn Mittelpunkt der gesamten Betätigung gegeben ist,
- Fahrtaufwendungen, Verpflegungsaufwendungen,
- Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs.
Fortbildungsveranstaltungen
Zum Nachweis, dass dabei für Sie Aufwendungen entstanden sind, müssen Sie die Fortbildungsveranstaltung genau beschreiben – also, ob es sich um Kurse an der Volkshochschule, Abendschulkurse, Seminare an einer Fachschule, vorbereitende Kurse für ein Berufsexamen oder ähnliche Veranstaltungen handelt. Aus der Bezeichnung sollte bereits hervorgehen, dass die Veranstaltung dazu dient, Kenntnisse und Fertigkeiten in einem ausgeübten Beruf zu erhalten oder den sich ändernden Verhältnissen anzupassen. Entsprechende Nachweise legen Sie bitte dem Finanzamt vor.
Die Angaben zum Ort der Veranstaltung, zu ihrer Dauer sowie die Angabe der Entfernung zwischen Wohnung und Veranstaltungsort dienen der Ermittlung der abzusetzenden Reisekosten.
Reisekosten bei Fortbildungsveranstaltungen
Für den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gelten dieselben Grundsätze, die auch für eine Dienstreise gelten; lesen Sie bitte dort nach. Sie können also folgende Reisekosten absetzen:
- Fahrtaufwendungen,
- Verpflegungsmehraufwendungen,
- Übernachtungskosten,
- Reisenebenkosten.
Aber: Suchen Sie Ihre regelmäßige Arbeitsstätte im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme auf, so sind die Fahrtaufwendungen (nur) in Höhe der Entfernungspauschale anzusetzen (BFH vom 26. Februar 2003; BStBl II 2003, S.395).
Das Förderprogramm “Bildungsscheck NRW” gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Programm ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) mit Mitteln aus der Europäischen Union im sogenannten “individuellen Zugang” finanzielle Unterstützung für Einzelpersonen (im Besonderen für Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen möchten und diese selbst finanzieren.
Im sogenannten “betrieblichen Zugang” können kleine Unternehmen eine finanzielle Unterstützung erhalten, die für ihre Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung realisieren möchten.
Der Bildungsscheck verfolgt damit das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Gleichzeitig trägt er dazu bei, dass Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte stärken können.
Wie erhalte ich den Bildungsscheck NRW?
Informationen u. a. zu den Fördervoraussetzungen und zum Erhalt des Bildungsschecks finden Sie in den nachfolgenden Unterkapiteln:
Die von uns angebotene berufsbegleitende Yogalehrausbildung mit einem Umfang von 692 UE (519 h) über einen durchgehenden Zeitraum von 2 Jahren mit dem Abschluss Yogalehrerin VIYM/Yogalehrer VIYM ist an den Ausbildungsstandards der Yogalehrausbildung Basic BDYoga angelehnt. Die Absolventen und Absolventinnen unserer Yogalehrausbildung können Mitglied im BDYoga werden und erfüllen die Anbieterqualifikation für die Durchführung von Präventionskursen gemäß §20a SGB V im Handlungsfeld Hatha Yoga der Zentralen Prüfstelle für Prävention.
Für den Antrag auf Mitgliedschaft im BDY reicht der Nachweis des Abschlusszeugnisses und unser Curriculum der Absolventinnen und Absolventen aus.
Orientierungsseminare 8. Ausbildungsgang
Beschreibung:
Die Orientierungsseminare zur Yogalehrausbildung sollen einen inhaltlichen Einblick in unseren Ansatz verschaffen. Welche Themengebiete werden behandelt. Sie dienen dazu Sie kennenzulernen und ihre Beweggründe und dass sie uns und unseren Ansatz und Verständnis kennenlernen.
Programmablauf:
17:30 Uhr Kennenlernen
18:00 Uhr Yogastunde 45-60 Min.
ca. 19:00 Uhr Meditiation
19:20 Uhr Vorstellung Themen der Ausbildung und Aufbau und Ablauf der Ausbildung
ca. 20:00 Uhr Klärung offener Fragen
20:30 Ende der Veranstaltung
Kursleitung: Michael Pfahl, Yogalehrer
Seminargebühr: kostenfrei
Kursort: Zoom ONLINE-Livestream
8. Ausbildungsgang
Online-Wochenenden und Blockwochen
7 Blockwochen (i.d.R. Mo-So 09:00-17:00 Uhr) in Präsenz sowie und
14 Online-Wochenenden (ab Fr 18:00-21:15 Uhr und Sa-So ab 9:00 -16:30 Uhr) und
1 Präsenz-Wochenende (ab Fr 18:00-21:15 Uhr und Sa-So ab 9:00 -16:30 Uhr)
7. Ausbildungsgang
ONLINE und Blockwochen
Dieser Ausbildungsgang wird anders!
Blockwochen (i.d.R. Mo-Fr 09:30-16:45 Uhr) in Präsenz und Online-Wochenenden (ab Fr 18:00-21:15 Uhr und Sa-So ab 9:30 -16:15 Uhr). Die Blockwochen orientieren sich an den Ferienzeiten NRW.
2022
25. bis 29.07.2022 Int.-Wo 1 | 12. bis 14.08.2022 | 09. bis 11.09.2022 | 21. bis 23.10.2022 | 11. bis 13.11.2022 | 09. bis 11.12.2022
2023
02. bis 06.01.2023 Int.-Wo 2 | 20. bis 22.01.2023 | 03. bis 05.03.2023 | 14. bis 16.04.2023 | 26. bis 28.05.2023 | 16. bis 18.06.2023 | 24. bis 28.07.2023 Int.-Wo 3 | 25. bis 27.08.2023 | 22. bis 24.09.2023 | 03. bis 05.11.2023 | 01. bis 03.12.2023
2024
02. bis 06.01.2024 Int.-Wo 4 (DI-SA) | 09. bis 11.02.2024 | 15.-17.03.2024 | 12.-14.04.2024 | 03.-05.05.2024 | 14.-16.06.2024 | 03.-04.08.2024 P
Fettgeschriebene Daten sind Präsenzdaten
Die Yogalehrausbildung endet am 04. August 2024 mit dem Zertifikat „Yogalehrer/In (VIYM)“
Inhalte
Die 663 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) gliedern sich in theoretisch-fachliche und praktische Anteile wie folgt auf:
- Hatha-Yoga: 272 UE
- Meditation: 30 UE
- Medizinische Grundlagen: 130 UE
- Psychologie: 20 UE
- Philosophie: 80 UE
- Pädagogik: 60 UE
- Berufskunde: 12 UE
- Unterrichtspraktikum: 50 UE
- Wahlthemen 9 UE